Während Sie Ihr Handgepäck packen:
Im Handgepäck sind kleine Mengen von Flüssigkeiten zugelassen. Diese Flüssigkeiten sollen in einzelnen Verpackungen von nicht mehr als 100ml je Verpackung sein und sind in einer durchsichtigen verschliessbaren Tüte mit den Abmessungen (20x 20 cm oder 18x22 cm) unterzubringen. Pro Fluggast ist eine Tüte gestattet.
Die Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen 1l als Summe nicht überschreiten.
Die Transportbegrenzung von Flüssigkeiten im Handgepäck betrifft:
Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Cremen, Lotionen, Öl, Parfums, Spray, Zahnpasta, andere Pasten, Make-up, Gel, Haar- und Duschgel einschl. Konsistenzen auf hart-flüssiger Basis (Seifen), alle Derivate ähnlicher Konsistenzen, Verpackungen, deren Inhalt unter Druck steht, wie Rasierschaum, anderer Schaum und Deodorante.
Sie dürfen einpacken:
Flüssigkeiten im Reisegepaeck, die neue Forderung betrifft nur die Flüssigkeiten im Handgepäck;
Sie dürfen ins Handgepäck einpacken:
Medikamente und Diätkost wie Babyspeisen zum Genuss während der Reise. An der Kontrollstelle kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie die Notwendigkeit von Medikamenten und Diätkostgenuss während der Reise nachweisen.
Sie dürfen Flüssigkeiten:
Getränke, Parfums u. ä. entweder in den Läden auf den EU-Flughäfen nach den Kontrollstellen oder am Board des Flugzeugs einer Fluggesellschaft der EU kaufen. Wenn die Flüssigkeiten in einer abgeschlossenen Spezialtüte sind, so öffnen Sie die Tüte vor Kontrolldurchführung an der Kontrollstelle nicht. Sonst kann der Tüteninhalt während der Sicherheitskontrolle eingezogen werden. Wenn Sie auf einen Flughafen der EU umsteigen, öffnen Sie die Tüte vor der Sicherheitskontrolle nicht, und wenn Sie mehr als einmal umsteigen, öffnen Sie die Tüte nicht vor der Sicherheitskontrolle auf dem letzten Flughafen.
Alle diese Flüssigkeiten bilden einen Zusatz zu den Mengen in den o. gen. durchsichtigen Selbstklebetüten.
Sollten die neuen Sicherheitsforderungen Zweifel in Ihnen erwecken, wenden Sie sich bitte vor der Reise an Ihre Fluggesellschaft oder an Ihren Reiseveranstalter, um nähere Informationen zu erhalten.
Wichtig zu wissen:
Die Gegenstände, die Sie während des Flugs nicht benutzen werden, sind in das registrierte Reisegepäck zu geben. Im Handgepäck dürfen scharfe Gegenstände wie Scheren, Taschenmesser, Feuerzeuge u. a. nicht transportiert werden.